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Bei der Zerlegung wird ein bestehendes Flurstück in mehrere neue Flurstücke aufgeteilt (zerlegt). Hierzu werden die neuen Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit festgelegt und abgemarkt. |
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Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Flurstücksbildung ohne gleichzeitige Liegenschaftsvermessung (Sonderung) vorgenommen werden. Die durch Sonderung hergestellten Flurstücksgrenzen müssen eindeutig in die Örtlichkeit übertragen werden können. Sonderung nach dem Katasternachweis Ein Flurstück kann ohne Herstellung der Grenzen und ohne Liegenschaftsvermessung nach dem Katasternachweis zerlegt werden, wenn
a) díe geometrischen Bestimmungselemente für die bestehenden und neuen Flurstücksgrenzen genau und zuverlässig vorliegen oder ermittelt werden können und
b) die Beteiligten in der Grenzniederschrift erklären dass sie auf die Grenzherstellung, Abmarkung und Vermessung verzichten.
Sonderung nach einem verbindlichen Plan Ein verbindlichen Plan liegt vor, wenn die durch Maße oder Beschreibungen festgelegten neuen Grenzen eindeutig und widerspruchsfrei in die Örtlichkeit übertragen werden können und der Bezug durch identische Punkte zur Flurkarte gegeben ist. |